TPO Räumungsverkauf - JETZT noch rasch über 93% sparen!!!
TPO VERBOT ab 01.09.2025
Die EU-Verordnung (EU) 2024/197 bringt eine bedeutende Änderung für alle, die UV-Gele und Gel-Lacke verkaufen: Der Inhaltsstoff TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid) wird ab dem 1. September 2025 verboten. Das bedeutet, dass Produkte mit TPO nicht mehr im Verkauf angeboten werden dürfen, aber vorhandene (Rest)Bestände nach dem Termin von Privatpersonen UND Nagelstudios jederzeit noch aufgebraucht werden dürfen! (Stand vor dem 21. August 2025)
Unser Tipp an Sie:
Wenn Sie mit Ihren bisherigen Produkten zufrieden waren, ist es JETZT an der Zeit, die für Sie "bewährten" Produkte im Räumungsverkauf billigst aufzukaufen! So nutzen Sie noch für längere Zeit nach dem 1. Sept. 2025 ohne Rezepturveränderung Ihre "altbewährten" Produkte. Alle Ihre vorhandenen Restbestände (Stand vor dem 21. August 2025) dürfen Sie als "Endverbraucher" weiter verwenden. Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette (also kein Hersteller; kein Händler) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt. (Stand vor dem 21. August 2025)
ACHTUNG!!! WICHTIG!!!
Hier finden Sie eine Liste zum Download aller unserer Moyra Produkte, die lt. WKO im NAGELSTUDIO offiziell NICHT MEHR am Kunden angewendet werden dürfen!!! PRIVATE NUTZUNG ist weiterhin auch NACH dem 1. Sept. 2025 erlaubt!!! (Hier gibt es eine weitere detailliertere Liste zum Downloaden)
UPDATE vom 22. August 2025:
Aufgrund von Transparenz möchten wir Sie als unsere Kunden über die weitere Situation weiter aufklären und informieren Sie hier, was sich bisher von unserer Seite getan hat! Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung!
Am 21. August erhielten wir von der WKO für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure einen Newsletter mit dem Hinweis , dass NUN (Stand 21. August 2025) durch eine Klarstellung vom 20. Aug. 2025 (also 10 Tage VOR Beginn der Verordnung) angeblich die Verwendung von TPO hältigen Produkten auch in Nagelstudios verboten sei. Da dies unserer Meinung nach eine Falschinformation ist, haben wir mal näher nachgefragt!
3 Fragen von uns per E-Mail an die WKO für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (vom 21. August 2025 als Screenshot):

Screenshot unserer E-Mail an die WKO am 21. Aug. 2025
Die Antwort von der WKO folgte prompt am nächsten Tag (22. Aug. 2025):

Screenshot der Rückantwort per E-Mail von der WKO am 22. Aug. 2025
Bei der Rückantwort durch die WKO wurde zwar der Termin mit der Klarstellung ERST 10 Tage VOR Verordnungsbeginn bestätigt, allerdings wurde Frage 2 und 3 unserer Meinung nach nicht wirklich rechtskonform beantwortet. Die WKO schloss vorweg eine Verbindlichkeit ihrer Antwort aus (Zitat: "es kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden") und verwies NICHT auf Gesetzestexte oder verbindliche (geänderte) VERORDNUNGSTEXTE! NEIN, sie berief sich bei Ihrer Aussendung auf eine (NICHT RECHTSBINDENDE) Fragen und Antworten (FAQ) - Seite der Europ. Union!
Daher fragten wir wieder nach und warten seither auf detailliertere Infos! Hier unsere neuerliche Nachfrage vom 23. August 2025
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UPDATE vom 27. August 2025:
Nachdem es bis jetzt KEINE Rückantwort der WKO gab, heute nochmals nachgehakt!

UPDATE vom 28. August 2025:
Hier nun die Antwort der WKO:

UPDATE vom 14. September 2025:
Bilden Sie sich nun Ihre eigene Meinung! Offizielle Produktanwälte haben sich zu dem Thema ebenfalls geäußert und klären auf (empfehlenswert): https://www.produktkanzlei.com/2025/08/27/duerfen-nagelstudios-tpo-haltige-produkte-wirklich-nicht-mehr-verwenden/

Den kompletten Bericht finden Sie hier unter: https://www.produktkanzlei.com/2025/08/27/duerfen-nagelstudios-tpo-haltige-produkte-wirklich-nicht-mehr-verwenden/
Unsere Meinung dazu (Stand 27. Aug. 2025)
Es ist nun also lt. WKO so, dass die Kontrollbehörde NICHT nach dem GESETZ bzw. der VERORDNUNG, SONDERN NACH DEN eilig noch eingestellten FAQs der Europ. Kommission kontrolliert! (Info erging erst am 20. August an die Behörden (Zitat:WKO)). Ob dies auch tatsächlich so Rechtens ist, müßte meiner Meinung nach durch einen Musterprozess abgeklärt werden, ist allerdings bei dann positiven Ausgang für KEIN EINZIGES Nagelstudio mehr relevant! Da dies in einigen Jahren absolut keine Bedeutung mehr hat. Dass die Kontrollbehörden nicht nach Verordnungen, sondern nach FAQs der EK kontrollieren und notfalls auch strafen, ist eher eigenwillig, um es gelinde auszudrücken!
Sollte es weitere Neuigkeiten und Infos dazu geben, werden wir dies hier wieder berichten!
Lassen Sie uns nur kurz unsere Meinung (und zwar im Sinne unserer Kunden und unserer Nagelstudio-Betreiber) dazu sagen! (Natürlich wäre es auch für uns lukrativer, Sie darauf zu verweisen, Ihre Produkte zu entsorgen und Ihnen die TPO-freien Produkte erneut als Verkäufer anzubieten). Dies widerspricht allerdings meiner (unserem) Rechtsempfinden.
Unserer Meinung nach ist eine FAQ-Internetseite versendet durch die WKO noch lange KEIN RECHTSBINDENDER Gesetzestext!
Die EU-Kosmetikverordnung nennt beim TPO-Verbot nur das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt - also Verkauf, Verschenken oder Abgabe eines Produkts. Eine bloße Anwendung im Studio wird nicht erwähnt. Die Verordnung richtet sich somit ausschließlich an Hersteller, Importeure und Händler, NICHT an (private oder gewerbliche) ENDVERBRAUCHER. Und unseres Wissens wurde dies auch bis jetzt in der VERORDNUNG NICHT abgeändert. Zumindest fanden wir bisher keine Abänderung!
Und nein: TPO ist nicht bis zum 31.08. völlig harmlos und wird ab dem 1. Sept. plötzlich giftig. Das Verbot ist eine gesetzliche Entscheidung, keine magische Verwandlung der Chemie.
Grundlage: EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009, Anhang II - ergänzt durch Verordnung (EU) 2025/877, Eintrag Nr.1751.
ACHTUNG!!! WICHTIGER HINWEIS für all diejenigen, die bei unserer Räumungsaktion billigst eingekauft haben!
Nur weil wir unsere Produkte billigst an Sie verkauft haben, muss es NICHT UNBEDINGT auch bedeuten, dass diese billigst angebotenen Artikel den verbotenen TPO Inhaltsstoff beinhalten.
ES KANN ALSO OHNEWEITERS SEIN (die Warscheinlichkeit ist sogar sehr groß) dass Sie Produkte zum Schnäppchenpreis erhalten haben, welche bereits TPO-frei sind!
Somit können Sie diese Produkte natürlich damit auch "ganz offiziell" nach dem 1. Sept. 2025 verwenden! Hierbei bitte immer einen Blick auf die Produkt-Aufkleber machen und die Inhaltsstoffe kontrollieren!
In der folgenden Liste finden Sie die GENAUE BEZEICHNUNG von dem Inhaltsstoff, welcher ab 1. Sept. lt. Verordnung für den Weiterverkauf verboten wurde! Alle anderen Inhaltsstoffe (grünes Hakerl) sind weiterhin erlaubt!!!
Unser Tipp an Sie:
Wenn Sie mit Ihren bisherigen Produkten zufrieden waren, ist es JETZT an der Zeit, die für Sie "bewährten" Produkte im Räumungsverkauf billigst aufzukaufen! So nutzen Sie noch für längere Zeit nach dem 1. Sept. 2025 ohne Rezepturveränderung Ihre "altbewährten" Produkte. Alle Ihre vorhandenen Restbestände (Stand vor dem 21. August 2025) dürfen Sie als "Endverbraucher" weiter verwenden. Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette (also kein Hersteller; kein Händler) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt. (Stand vor dem 21. August 2025)
ACHTUNG!!! WICHTIG!!!
Hier finden Sie eine Liste zum Download aller unserer Moyra Produkte, die lt. WKO im NAGELSTUDIO offiziell NICHT MEHR am Kunden angewendet werden dürfen!!! PRIVATE NUTZUNG ist weiterhin auch NACH dem 1. Sept. 2025 erlaubt!!! (Hier gibt es eine weitere detailliertere Liste zum Downloaden)
UPDATE vom 22. August 2025:
Aufgrund von Transparenz möchten wir Sie als unsere Kunden über die weitere Situation weiter aufklären und informieren Sie hier, was sich bisher von unserer Seite getan hat! Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung!
Am 21. August erhielten wir von der WKO für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure einen Newsletter mit dem Hinweis , dass NUN (Stand 21. August 2025) durch eine Klarstellung vom 20. Aug. 2025 (also 10 Tage VOR Beginn der Verordnung) angeblich die Verwendung von TPO hältigen Produkten auch in Nagelstudios verboten sei. Da dies unserer Meinung nach eine Falschinformation ist, haben wir mal näher nachgefragt!
3 Fragen von uns per E-Mail an die WKO für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (vom 21. August 2025 als Screenshot):

Screenshot unserer E-Mail an die WKO am 21. Aug. 2025
Die Antwort von der WKO folgte prompt am nächsten Tag (22. Aug. 2025):

Screenshot der Rückantwort per E-Mail von der WKO am 22. Aug. 2025
Bei der Rückantwort durch die WKO wurde zwar der Termin mit der Klarstellung ERST 10 Tage VOR Verordnungsbeginn bestätigt, allerdings wurde Frage 2 und 3 unserer Meinung nach nicht wirklich rechtskonform beantwortet. Die WKO schloss vorweg eine Verbindlichkeit ihrer Antwort aus (Zitat: "es kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden") und verwies NICHT auf Gesetzestexte oder verbindliche (geänderte) VERORDNUNGSTEXTE! NEIN, sie berief sich bei Ihrer Aussendung auf eine (NICHT RECHTSBINDENDE) Fragen und Antworten (FAQ) - Seite der Europ. Union!
Daher fragten wir wieder nach und warten seither auf detailliertere Infos! Hier unsere neuerliche Nachfrage vom 23. August 2025
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UPDATE vom 27. August 2025:
Nachdem es bis jetzt KEINE Rückantwort der WKO gab, heute nochmals nachgehakt!

UPDATE vom 28. August 2025:
Hier nun die Antwort der WKO:

UPDATE vom 14. September 2025:
Bilden Sie sich nun Ihre eigene Meinung! Offizielle Produktanwälte haben sich zu dem Thema ebenfalls geäußert und klären auf (empfehlenswert): https://www.produktkanzlei.com/2025/08/27/duerfen-nagelstudios-tpo-haltige-produkte-wirklich-nicht-mehr-verwenden/

Den kompletten Bericht finden Sie hier unter: https://www.produktkanzlei.com/2025/08/27/duerfen-nagelstudios-tpo-haltige-produkte-wirklich-nicht-mehr-verwenden/
Unsere Meinung dazu (Stand 27. Aug. 2025)
Es ist nun also lt. WKO so, dass die Kontrollbehörde NICHT nach dem GESETZ bzw. der VERORDNUNG, SONDERN NACH DEN eilig noch eingestellten FAQs der Europ. Kommission kontrolliert! (Info erging erst am 20. August an die Behörden (Zitat:WKO)). Ob dies auch tatsächlich so Rechtens ist, müßte meiner Meinung nach durch einen Musterprozess abgeklärt werden, ist allerdings bei dann positiven Ausgang für KEIN EINZIGES Nagelstudio mehr relevant! Da dies in einigen Jahren absolut keine Bedeutung mehr hat. Dass die Kontrollbehörden nicht nach Verordnungen, sondern nach FAQs der EK kontrollieren und notfalls auch strafen, ist eher eigenwillig, um es gelinde auszudrücken!
Sollte es weitere Neuigkeiten und Infos dazu geben, werden wir dies hier wieder berichten!
Lassen Sie uns nur kurz unsere Meinung (und zwar im Sinne unserer Kunden und unserer Nagelstudio-Betreiber) dazu sagen! (Natürlich wäre es auch für uns lukrativer, Sie darauf zu verweisen, Ihre Produkte zu entsorgen und Ihnen die TPO-freien Produkte erneut als Verkäufer anzubieten). Dies widerspricht allerdings meiner (unserem) Rechtsempfinden.
Unserer Meinung nach ist eine FAQ-Internetseite versendet durch die WKO noch lange KEIN RECHTSBINDENDER Gesetzestext!
Die EU-Kosmetikverordnung nennt beim TPO-Verbot nur das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt - also Verkauf, Verschenken oder Abgabe eines Produkts. Eine bloße Anwendung im Studio wird nicht erwähnt. Die Verordnung richtet sich somit ausschließlich an Hersteller, Importeure und Händler, NICHT an (private oder gewerbliche) ENDVERBRAUCHER. Und unseres Wissens wurde dies auch bis jetzt in der VERORDNUNG NICHT abgeändert. Zumindest fanden wir bisher keine Abänderung!
Und nein: TPO ist nicht bis zum 31.08. völlig harmlos und wird ab dem 1. Sept. plötzlich giftig. Das Verbot ist eine gesetzliche Entscheidung, keine magische Verwandlung der Chemie.
Grundlage: EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009, Anhang II - ergänzt durch Verordnung (EU) 2025/877, Eintrag Nr.1751.
ACHTUNG!!! WICHTIGER HINWEIS für all diejenigen, die bei unserer Räumungsaktion billigst eingekauft haben!
Nur weil wir unsere Produkte billigst an Sie verkauft haben, muss es NICHT UNBEDINGT auch bedeuten, dass diese billigst angebotenen Artikel den verbotenen TPO Inhaltsstoff beinhalten.
ES KANN ALSO OHNEWEITERS SEIN (die Warscheinlichkeit ist sogar sehr groß) dass Sie Produkte zum Schnäppchenpreis erhalten haben, welche bereits TPO-frei sind!
Somit können Sie diese Produkte natürlich damit auch "ganz offiziell" nach dem 1. Sept. 2025 verwenden! Hierbei bitte immer einen Blick auf die Produkt-Aufkleber machen und die Inhaltsstoffe kontrollieren!
In der folgenden Liste finden Sie die GENAUE BEZEICHNUNG von dem Inhaltsstoff, welcher ab 1. Sept. lt. Verordnung für den Weiterverkauf verboten wurde! Alle anderen Inhaltsstoffe (grünes Hakerl) sind weiterhin erlaubt!!!
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Was ist TPO und warum wird es verboten?
TPO ist ein Photoinitiator, der bisher in fast allen UV-Gelen enthalten war und für eine schnelle und tiefe Aushärtung des Materials sorgt. Aufgrund neuer regulatorischer Einstufungen einer EU-Verordnung (EU) 2024/197 (fortpflanzungsgefährdend) wurde entschieden, TPO aus allen Kosmetikprodukten zu verbannen.
Wie erkennen Sie, ob Produkte TPO enthalten?
Die Angabe finden Sie entweder auf dem Etikett oder der Verpackung des Produkts oder durch direkte Nachfrage beim Hersteller oder Lieferanten
Warum ist es wichtig, JETZT zu handeln?
Auch wenn einige Hersteller behaupten, „Wir ersetzen einfach TPO durch einen anderen Photoinitiator“, ist die Realität oft komplizierter. Jede Rezepturänderung hat Einfluss auf die Verarbeitung, Aushärtung und Haltbarkeit des Produkts. Wenn Sie mit Ihren bisherigen Produkten zufrieden waren, ist es JETZT an der Zeit, die für Sie "bewährten" Produkte im Räumungsverkauf billigst aufzukaufen! So nutzen Sie noch für längere Zeit nach dem 1. Sept. 2025 ohne Rezepturveränderung Ihre "altbewährten" Produkte.
Restbestände aufbrauchen nach dem 1. Sept. 2025
Lassen Sie sich als Nagelstudio oder private Anwenderin nicht drängen, Produkte mit "neuer Rezeptur" zu verwenden. Alle Ihre vorhandenen Restbestände dürfen Sie als "Endverbraucher" weiter verwenden.
Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette im Sinne der EU-Kosmetik-Verordnung (also kein Hersteller; kein Händler), daher nicht Normadressat von Artikel 15 (Verbot der Verwendung von CMR-Stoffen in Kosmetikmitteln) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt.
Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette im Sinne der EU-Kosmetik-Verordnung (also kein Hersteller; kein Händler), daher nicht Normadressat von Artikel 15 (Verbot der Verwendung von CMR-Stoffen in Kosmetikmitteln) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt.
Ab wann werden bei Moyra TPO-freie Produkte angeboten?
Alle ab dem 1. September 2025 im Online-Shop www.moyra.at angebotenen Produkte werden als TPO-freie Produkte angeboten. Bis dahin werden wir unseren Kunden noch die Möglichkeit geben, sich mit den "altbewährten" Produkten billigst "einzudecken".
Welche Inhaltsstoffe sind nun tatsächlich ab 1. Sept. für den Verkauf oder zur Weitergabe verboten?
Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine oxide
(2,4,6-trimethylbenzoyl) phosphine oxide
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine oxide
(2,4,6-trimethylbenzoyl) phosphine oxide
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Denken Sie auch an die Umwelt!
Lassen Sie uns auch einen persönlichen Gedanken zu dieser Verordnung sagen! Nicht alle Verkaufsshops bieten Ihnen diese Aufklärung so wie wir hier an.
WARUM NICHT? Manche Anbieter von NailArt-Produkten "drängen" derzeit Ihre Kunden, auf Ihre "alten" Produkte aufgrund dieser Verordnung ab sofort zu verzichten, diese zu entsorgen und bei nächster Gelegenheit Ihren Bestand NEU einbzukaufen. Natürlich mit dem "Hintergedanken", nochmals zu "verdienen". Ob diese Vorgangsweise des "Entsorgens" bei "langjährig getesteten" und "erprobten" Produkten der "Umwelttechnisch" RICHTIGE Weg ist, sei unserer Meinung nach dahingestellt!
WARUM NICHT? Manche Anbieter von NailArt-Produkten "drängen" derzeit Ihre Kunden, auf Ihre "alten" Produkte aufgrund dieser Verordnung ab sofort zu verzichten, diese zu entsorgen und bei nächster Gelegenheit Ihren Bestand NEU einbzukaufen. Natürlich mit dem "Hintergedanken", nochmals zu "verdienen". Ob diese Vorgangsweise des "Entsorgens" bei "langjährig getesteten" und "erprobten" Produkten der "Umwelttechnisch" RICHTIGE Weg ist, sei unserer Meinung nach dahingestellt!
FAZIT:
Bis zum 01.09.25 können Sie also ohne Sorge Ihre Lieblingsprodukte weiter zu wahren "Schleuderpreisen" bestellen und beruhigt auch danach weiter verwenden. Nutzen Sie jetzt noch wenige Tage lang die Gelegenheit, Ihre Lieblingsprodukte noch nachzubestellen – um so der Umwelt und der Nachhaltigkeit etwas Gutes zu tun, statt Händler zwanghaft zur Entsorgung von teuren, wertvollen und voll funktionsfähigen Produkten zu zwingen. Spätestens ab dem 01.09.2025 werden auch bei uns nur noch Produkte ohne TPO im Shop angeboten.
Disclaimer (Stand 01.08.2025):
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst. Sie basieren auf dem aktuellen Rechtsstand der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 sowie weiteren einschlägigen Rechtsquellen und wurden in Abstimmung mit Fachanwälten und Experten aus dem Bereich Kosmetikrecht abgestimmt. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzesänderungen, abweichende behördliche Auslegungen oder gerichtliche Entscheidungen können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Die Inhalte dieses Beitrags stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall. Eine Haftung – insbesondere für Schäden, die aus der Anwendung der hier dargestellten Inhalte resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Disclaimer (Stand 01.08.2025):
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst. Sie basieren auf dem aktuellen Rechtsstand der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 sowie weiteren einschlägigen Rechtsquellen und wurden in Abstimmung mit Fachanwälten und Experten aus dem Bereich Kosmetikrecht abgestimmt. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzesänderungen, abweichende behördliche Auslegungen oder gerichtliche Entscheidungen können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Die Inhalte dieses Beitrags stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall. Eine Haftung – insbesondere für Schäden, die aus der Anwendung der hier dargestellten Inhalte resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen.