TPO Räumungsverkauf - über 90% sparen!!!

TPO VERBOT ab 01.09.2025
Die EU-Verordnung (EU) 2024/197 bringt eine bedeutende Änderung für alle, die UV-Gele und Gel-Lacke verkaufen: Der Inhaltsstoff TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid) wird ab dem 1. September 2025 verboten. Das bedeutet, dass Produkte mit TPO nicht mehr im Verkauf angeboten werden dürfen, aber vorhandene (Rest)Bestände nach dem Termin von Privatpersonen UND Nagelstudios jederzeit noch aufgebraucht werden dürfen!
Unser Tipp an Sie:
Wenn Sie mit Ihren bisherigen Produkten zufrieden waren, ist es JETZT an der Zeit, die für Sie "bewährten" Produkte im Räumungsverkauf billigst aufzukaufen! So nutzen Sie noch für längere Zeit nach dem 1. Sept. 2025 ohne Rezepturveränderung Ihre "altbewährten" Produkte. Alle Ihre vorhandenen Restbestände dürfen Sie als "Endverbraucher" weiter verwenden. Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette (also kein Hersteller; kein Händler) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt.
Unser Tipp an Sie:
Wenn Sie mit Ihren bisherigen Produkten zufrieden waren, ist es JETZT an der Zeit, die für Sie "bewährten" Produkte im Räumungsverkauf billigst aufzukaufen! So nutzen Sie noch für längere Zeit nach dem 1. Sept. 2025 ohne Rezepturveränderung Ihre "altbewährten" Produkte. Alle Ihre vorhandenen Restbestände dürfen Sie als "Endverbraucher" weiter verwenden. Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette (also kein Hersteller; kein Händler) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt.
Was ist TPO und warum wird es verboten?
TPO ist ein Photoinitiator, der bisher in fast allen UV-Gelen enthalten war und für eine schnelle und tiefe Aushärtung des Materials sorgt. Aufgrund neuer regulatorischer Einstufungen einer EU-Verordnung (EU) 2024/197 (fortpflanzungsgefährdend) wurde entschieden, TPO aus allen Kosmetikprodukten zu verbannen.
Wie erkennen Sie, ob Produkte TPO enthalten?
Die Angabe finden Sie entweder auf dem Etikett oder der Verpackung des Produkts oder durch direkte Nachfrage beim Hersteller oder Lieferanten
Warum ist es wichtig, JETZT zu handeln?
Auch wenn einige Hersteller behaupten, „Wir ersetzen einfach TPO durch einen anderen Photoinitiator“, ist die Realität oft komplizierter. Jede Rezepturänderung hat Einfluss auf die Verarbeitung, Aushärtung und Haltbarkeit des Produkts. Wenn Sie mit Ihren bisherigen Produkten zufrieden waren, ist es JETZT an der Zeit, die für Sie "bewährten" Produkte im Räumungsverkauf billigst aufzukaufen! So nutzen Sie noch für längere Zeit nach dem 1. Sept. 2025 ohne Rezepturveränderung Ihre "altbewährten" Produkte.
Restbestände aufbrauchen nach dem 1. Sept. 2025
Lassen Sie sich als Nagelstudio oder private Anwenderin nicht drängen, Produkte mit "neuer Rezeptur" zu verwenden. Alle Ihre vorhandenen Restbestände dürfen Sie als "Endverbraucher" weiter verwenden.
Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette im Sinne der EU-Kosmetik-Verordnung (also kein Hersteller; kein Händler), daher nicht Normadressat von Artikel 15 (Verbot der Verwendung von CMR-Stoffen in Kosmetikmitteln) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt.
Denn: Ein Nagelstudio, das kosmetische Mittel nicht verkauft, sondern (nur) anwendet, ist nicht Teil der Lieferkette im Sinne der EU-Kosmetik-Verordnung (also kein Hersteller; kein Händler), daher nicht Normadressat von Artikel 15 (Verbot der Verwendung von CMR-Stoffen in Kosmetikmitteln) und gilt somit als "Endverbraucher". Zwischen beruflichem und privatem Verbraucher wird hier nicht unterschieden, sondern diese sind gleichgestellt.
Ab wann werden bei Moyra TPO-freie Produkte angeboten?
Alle ab dem 1. September 2025 im Online-Shop www.moyra.at angebotenen Produkte werden als TPO-freie Produkte angeboten. Bis dahin werden wir unseren Kunden noch die Möglichkeit geben, sich mit den "altbewährten" Produkten billigst "einzudecken".
Denken Sie auch an die Umwelt!
Lassen Sie uns auch einen persönlichen Gedanken zu dieser Verordnung sagen! Nicht alle Verkaufsshops bieten Ihnen diese Aufklärung so wie wir hier an.
WARUM NICHT? Manche Anbieter von NailArt-Produkten "drängen" derzeit Ihre Kunden, auf Ihre "alten" Produkte aufgrund dieser Verordnung ab sofort zu verzichten, diese zu entsorgen und bei nächster Gelegenheit Ihren Bestand NEU einbzukaufen. Natürlich mit dem "Hintergedanken", nochmals zu "verdienen". Ob diese Vorgangsweise des "Entsorgens" bei "langjährig getesteten" und "erprobten" Produkten der "Umwelttechnisch" RICHTIGE Weg ist, sei unserer Meinung nach dahingestellt!
WARUM NICHT? Manche Anbieter von NailArt-Produkten "drängen" derzeit Ihre Kunden, auf Ihre "alten" Produkte aufgrund dieser Verordnung ab sofort zu verzichten, diese zu entsorgen und bei nächster Gelegenheit Ihren Bestand NEU einbzukaufen. Natürlich mit dem "Hintergedanken", nochmals zu "verdienen". Ob diese Vorgangsweise des "Entsorgens" bei "langjährig getesteten" und "erprobten" Produkten der "Umwelttechnisch" RICHTIGE Weg ist, sei unserer Meinung nach dahingestellt!
FAZIT:
Bis zum 01.09.25 können Sie also ohne Sorge Ihre Lieblingsprodukte weiter zu wahren "Schleuderpreisen" bestellen und beruhigt auch danach weiter verwenden. Nutzen Sie jetzt noch wenige Tage lang die Gelegenheit, Ihre Lieblingsprodukte noch nachzubestellen – um so der Umwelt und der Nachhaltigkeit etwas Gutes zu tun, statt Händler zwanghaft zur Entsorgung von teuren, wertvollen und voll funktionsfähigen Produkten zu zwingen. Spätestens ab dem 01.09.2025 werden auch bei uns nur noch Produkte ohne TPO im Shop angeboten.
Disclaimer (Stand 01.08.2025):
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst. Sie basieren auf dem aktuellen Rechtsstand der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 sowie weiteren einschlägigen Rechtsquellen und wurden in Abstimmung mit Fachanwälten und Experten aus dem Bereich Kosmetikrecht abgestimmt. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzesänderungen, abweichende behördliche Auslegungen oder gerichtliche Entscheidungen können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Die Inhalte dieses Beitrags stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall. Eine Haftung – insbesondere für Schäden, die aus der Anwendung der hier dargestellten Inhalte resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Disclaimer (Stand 01.08.2025):
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst. Sie basieren auf dem aktuellen Rechtsstand der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 sowie weiteren einschlägigen Rechtsquellen und wurden in Abstimmung mit Fachanwälten und Experten aus dem Bereich Kosmetikrecht abgestimmt. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzesänderungen, abweichende behördliche Auslegungen oder gerichtliche Entscheidungen können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Die Inhalte dieses Beitrags stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall. Eine Haftung – insbesondere für Schäden, die aus der Anwendung der hier dargestellten Inhalte resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen.